Kein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland obligatorisch, genau so übrigens wie in den meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung kommt zum Zuge bei Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Zusammenstoss zugefügt werden. Dann haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Eigentümer eines Fahrzeuges. Selbst dann, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt. So kann sich der Gesetzgeber sicher sein, dass ein Verkehrsopfer seine Ansprüche wahren kann und diese nicht bei grösseren Schäden an den finanziellen Grenzen des Schuldigen enden. Da eine derartige Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist und eine Bedingung ist, um ein Fahrzeug überhaupt im Strassenverkehr zuzulassen, sind die Versicherungsgesellschaften umgekehrt angehalten, einen Antrag auf eine solche Haftpflichtversicherung gut zu heissen. Nur in ganz bestimmten Fällen darf ein solcher Antrag abgelehnt werden.
Die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst mehrere Arten von Schäden. Im Vordergrund stehen dabei Personenschäden (bis zu 7,5 Millionen EUR je Schadensfall), wie zum Beispiel Kosten für die Heilung, sowie Sachschäden. In der Regel sind das Reparaturkosten. Die Kfz-Versicherung erfasst allerdings nicht den betroffenen Fahrzeug-Lenker.
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Ausschlaggebend ist dabei zum einen das Fahrzeugmodell an sich. Dann spielt die sogenannte Regionalklasse eine Rolle. Also jener Ort, wo das Auto zugelassen wird. Die Versicherungsgesellschaften ziehen dabei Statistiken zu Rate, die über die Schadenhäufigkeit in einem bestimmten Gebiet Aufschluss geben. Ausserdem existieren ganz unterschiedliche Rabattsysteme, mit denen die Versicherer den Fahrzeughaltern Vergünstigungen gewähren. So erhält eine tiefere Prämie, wer die Fahrerlaubnis schon lange hat und in dieser Zeit möglichst unfallfrei gefahren ist. Dagegen sind die Prämien höher, wenn es häufig zu Schadensfällen kommt. Wie alt das betreffende Fahrzeug ist hat ebenso einen Einfluss wie die jährliche Fahrleistung. Die Versicherungsgesellschaft kann ein solches Beitragsmodell in den meisten Bereichen selbst gestalten. Deshalb kann es unter Umständen schwierig sein, die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen.
Meistens wird ein Fahrzeug auf jene Person in einem Haushalt eingelöst, welches die Fahrerlaubnis schon am längsten innehat. Denn bei unerfahrenen oder jungen Haltern sind die Prämien am höchsten. Der Versicherer ist einem Geschädigten in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Selbst bei Trunkenheit ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Dann aber kann sie auf den Versicherten zurückgreifen. Genauso verhält es sich, wenn der Versicherte der Versicherungsgesellschaft falsche Informationen liefert, oder die Versicherungsprämie nicht bezahlt. Hier darf eine Versicherung ihren Versicherungsnehmer nicht bloss mit höheren Prämien bestrafen, sondern sogar den Versicherungsvertrag ausserordentlich kündigen. Der Versicherte seinerseits kann einen Vertrag beendigen, wenn er z.B. sein Fahrzeug veräussert oder stillegt. Und es besteht ein Recht zur Kündigung, wenn die Beiträge erhöht werden oder auch im einzelnen Schadensfall.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt eine sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet, dass ein Versicherer selbst bei Beendigung eines Vertrages noch für einen weiteren Monat haftbar ist.